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   LSG Hessen, 11.08.2010 - L 4 KA 46/08   

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https://dejure.org/2010,17520
LSG Hessen, 11.08.2010 - L 4 KA 46/08 (https://dejure.org/2010,17520)
LSG Hessen, Entscheidung vom 11.08.2010 - L 4 KA 46/08 (https://dejure.org/2010,17520)
LSG Hessen, Entscheidung vom 11. August 2010 - L 4 KA 46/08 (https://dejure.org/2010,17520)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • nikolaus-beschluss.de (Kurzinformation)

    Viagra® inhalative Gabe von Ilmodim in Kombination mt Sildenafil - pulmonale arterielle und chronisch thromboembolische pulmonale Hypertonie mit drohender Rechtsherzkompensation

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 1/06 R

    Krankenversicherung - Tod des Versicherten nach dem 1. 1. 2002 - Übergang der

    Auszug aus LSG Hessen, 11.08.2010 - L 4 KA 46/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSGE 89, 184, 192 = SozR 3-2500 § 31 Nr. 8; SozR 4-2500 § 31 Nr. 5) kann von hinreichenden Erfolgsaussichten dann ausgegangen werden, wenn Forschungsergebnisse vorliegen, die erwarten lassen, dass das Arzneimittel für die betreffende Indikation zugelassen werden kann.

    Gibt es aber eine solche - zwar nur "off-label" verfügbare, aber anerkannt wirksame Therapie -, so hat diese den Vorrang (vgl. BSG, Urteil vom 26. September 2006, B 1 KR 1/06 R).

    Eine Behandlung mit Epoprostenol durch die Beigeladene zu 9) wäre auch tatsächlich möglich gewesen, weil dieses Medikament im Rahmen eines zulässigen Einzelimports aus dem Ausland nach § 73 Abs. 3 AMG hätte beschafft werden können (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 26. September 2006, B 1 KR 1/06 R, Juris Rdnr. 28).

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Hessen, 11.08.2010 - L 4 KA 46/08
    Es hat sich den Ausführungen in dem angefochten Beschluss angeschlossen und ergänzend auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2005 (SozR 4-2500 § 27 Nr. 5 = BVerfGE 115, 25) hingewiesen.

    Denn eine aus dem Gesichtspunkt des Verfassungsrechts zum Schutz der Patienten in notstandsähnlichen Situationen geschuldete Erweiterung der leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB V auf Therapien, für die es bisher keinen Wirksamkeitsnachweis gibt, sondern lediglich ernsthafte Hinweise auf einen nicht ganz entfernt liegenden Erfolg der Heilung oder auch nur auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf im konkreten Einzelfall, hat das Bundesverfassungsgericht nur für solche Situationen gefordert, in denen eine dem allgemein anerkannten medizinischen Standard entsprechende Behandlungsmethode nicht existiert (vgl. BVerfGE 115, 25 ff. = Juris Rdnr. 67).

  • BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 44/06 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfmethode der eingeschränkten Einzelfallprüfung -

    Auszug aus LSG Hessen, 11.08.2010 - L 4 KA 46/08
    Über diese Prüfungsarten hinaus können die Landesverbände der Krankenkassen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen gemäß § 106 Abs. 2 Satz 4 SGB V andere arztbezogene Prüfungsarten vereinbaren (vgl. zusammenfassend BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 17 RdNr. 12 f m.w.N.).
  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 5/05 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch -

    Auszug aus LSG Hessen, 11.08.2010 - L 4 KA 46/08
    Für die Frage eines zulässigen Off-Label-use kommt es nämlich auf die wissenschaftlichen Erkenntnisse im Zeitpunkt der streitigen Behandlung an (stRspr, vgl z.B. BSGE 93, 236 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 1; Urteil vom 4. April 2006 - B 1 KR 5/05 R, Juris).
  • BSG, 06.05.2009 - B 6 KA 3/08 R

    Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln

    Auszug aus LSG Hessen, 11.08.2010 - L 4 KA 46/08
    Denn dieses Arzneimittel durfte nicht im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden; insoweit bestand weder eine Leistungspflicht der Krankenkassen noch ein Versorgungsanspruch der Versicherten (vgl. BSG, Urteil vom 6. Mai 2009 - B 6 KA 3/08 R - Juris RdNr. 25).
  • BSG, 27.09.2005 - B 1 KR 6/04 R

    Krankenversicherung - Leistungspflicht - Arzneimittel Verkehrsfähigkeit -

    Auszug aus LSG Hessen, 11.08.2010 - L 4 KA 46/08
    Dafür sind zuverlässige wissenschaftlich nachprüfbare Aussagen über das Arzneimittel in dem Sinne erforderlich, dass der Erfolg der Behandlung mit ihm durch eine ausreichende Anzahl von Behandlungsfällen belegt ist (vgl. BSG, Urteil vom 27. September 2005 - B 1 KR 6/04 R - BSGE 95, 132 RdNr. 18 f. = SozR 4-2500 § 31 Nr. 3 RdNr. 25 f).
  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 27/02 R

    Krankenversicherung - Krankenbehandlung - Verabreichung eines Fertigarzneimittels

    Auszug aus LSG Hessen, 11.08.2010 - L 4 KA 46/08
    Für die Frage eines zulässigen Off-Label-use kommt es nämlich auf die wissenschaftlichen Erkenntnisse im Zeitpunkt der streitigen Behandlung an (stRspr, vgl z.B. BSGE 93, 236 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 1; Urteil vom 4. April 2006 - B 1 KR 5/05 R, Juris).
  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Zulassung - Vorgreiflichkeit -

    Auszug aus LSG Hessen, 11.08.2010 - L 4 KA 46/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSGE 89, 184, 192 = SozR 3-2500 § 31 Nr. 8; SozR 4-2500 § 31 Nr. 5) kann von hinreichenden Erfolgsaussichten dann ausgegangen werden, wenn Forschungsergebnisse vorliegen, die erwarten lassen, dass das Arzneimittel für die betreffende Indikation zugelassen werden kann.
  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 7/05 R

    Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung in Fällen einer

    Auszug aus LSG Hessen, 11.08.2010 - L 4 KA 46/08
    Allerdings geht die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ( vgl. Urteil vom 4. April 2006 - B 1 KR 7/05 R) davon aus, dass die Regelungen des Leistungsrechts der GKV zur Arzneimittelversorgung aufgrund des Beschlusses des BVerfG vom 6. Dezember 2005 einer verfassungskonformen Auslegung bedürfen, wenn Versicherte an einer lebensbedrohlichen Erkrankung leiden, bei der die Anwendung der üblichen Standardbehandlung aus medizinischen Gründen ausscheidet und andere Behandlungsmöglichkeiten nicht zur Verfügung stehen.
  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 53/10 B

    Krankenversicherung - Binnenauswahl bei Off-Label-Use-Therapien - Mindestmaß an

    Mit ihrer Berufung zum LSG hat sie dagegen Erfolg gehabt; dieses hat den Beklagten verpflichtet, über den Antrag der Klägerin auf Festsetzung eines Regresses unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu entscheiden (Urteil des LSG vom 11.8.2010 - L 4 KA 46/08 - in Juris dokumentiert) .

    Die von der Beigeladenen zu 9. aufgeworfene Rechtsfrage zielt auf die folgenden Ausführungen des LSG (Urteil aaO Juris - L 4 KA 46/08 - RdNr 32) :.

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